Stiftungszweck
 

gruenesKaestchen 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und un-
   mittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke
   im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
   Zwecke" der Abgabenordnung.

gruenesKaestchen 2. Zweck der kirchlichen Stiftung ist die Bildung
   und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu
   christlicher Lebensgestaltung und Weltver-
   antwortung auf der Grundlage des katholischen
   Glaubens. Dies geschieht insbesondere durch
   Förderung der katholischen Schulen in kirchlicher
   Trägerschaft - gleich welcher Rechtsform - in der
   Diözese Essen und durch die Förderung von
   Einrichtungen der Jugendbildung und der
   Jugendhilfe.

gruenesKaestchen 3. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt
   nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
   Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungs-
   gemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf
   keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
   der Stiftung fremd sind, oder durch unverhält-
   nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
   Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten
   keine Zuwendung aus Mitteln der Stiftung.

 
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