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1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und un-
mittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke
im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der kirchlichen Stiftung ist die Bildung
und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu
christlicher Lebensgestaltung und Weltver-
antwortung auf der Grundlage des katholischen
Glaubens. Dies geschieht insbesondere durch
Förderung der katholischen Schulen in kirchlicher
Trägerschaft - gleich welcher Rechtsform - in der
Diözese Essen und durch die Förderung von
Einrichtungen der Jugendbildung und der
Jugendhilfe.
3. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungs-
gemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
der Stiftung fremd sind, oder durch unverhält-
nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten
keine Zuwendung aus Mitteln der Stiftung.
